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BGH, 12.10.1951 - V ZR 66/50 |
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- RG, 11.05.1926 - III 265/25
Feststellungsklage
Auszug aus BGH, 12.10.1951 - V ZR 66/50
Sie ist zwar keine Feststellungsklage nach § 280 ZPO, da die Klägerin zunächst sie allein erhoben hat und nicht wenigstens gleichzeitig Leistungsklage, was genügen würde (RGZ 113, 410), aber die Feststellungsklage muß zulässig sein, wenn eine gleiche, später erhobene Zwischenfeststellungsklage zulässig wäre. - RG, 27.02.1934 - II 276/33
1. Kann ein der Feststellung durch Urteil zugängliches Rechtsverhältnis auch dann …
Auszug aus BGH, 12.10.1951 - V ZR 66/50
Nach § 280 ZPO wäre der Feststellungsantrag aber nicht zu beanstanden, weil mit der Klage im übrigen die Klägerin mehrere selbständige Ansprüche verfolgt, von denen jedenfalls die Ansprüche Nr. 2 und 4 nur begründet sein können, wenn das von der Beklagten behauptete Pachtverhältnis nicht besteht (RGZ 144, 54 [59/60]).